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Prävention von Missbrauch und Gewalt
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Inhalt:
Was ist Gewalt?

(Rahmenordnung der Katholischen Kirche in Österreich „Die Wahrheit wird euch frei machen“ 2021)

 

1. Grenzverletzendes Verhalten

Jeder Mensch hat um sich herum seine eigene „gefühlte“ Grenze, die als schützend empfunden wird. Diese Grenze ist individuell und kann auch je nach Tagesverfassung oder Umgebung variieren.
Eine Grenzverletzung passiert, wenn Personen mit ihren Worten, Gesten oder ihrem Verhalten diese persönliche Grenze von anderen überschreiten. Dies passiert unabsichtlich.

 

Beispiele für Grenzverletzendes Verhalten

Jemanden mit „Schatzi“ oder „Süße“ anreden, ohne Anklopfen den Raum betreten, Bloßstellen (z.B. Noten laut vor der gesamten Klasse vorlesen),…

 

Entscheidend für die Bewertung, ob eine Grenzverletzung passiert ist, ist das persönliche Erleben der Betroffenen.

 

Was ist zu tun?

Grenzverletzungen als solche wahrnehmen, ansprechen und sofort korrigieren.
Sonst kann eine „Kultur der Grenzverletzung“ entstehen, die mögliche Täter:innen ausnutzen.


2. Übergriffiges Verhalten

Passiert absichtlich und bewusst, wenn Personen grenzverletzendes Verhalten nicht ändern und gezielt wiederholen.
Übergriffiges Verhalten ist kein Versehen und missachtet die abwehrenden Reaktionen der Betroffenen.
Übergriffige Personen relativieren und bagatellisieren ihr Verhalten, ebenso wenn Dritte ihr Verhalten ansprechen und kritisieren.

 

Beispiele für übergriffiges Verhalten 

Bewusstes ängstigen, ständige Berührungen, bewusstes Bloßstellen,…

 

Was ist zu tun?

Übergriffiges Verhalten fordert Konsequenzen!

 

3. Strafrechtlich relevantes Verhalten

Alle Formen von Gewalt und Missbrauch, die gesetzlich klar definiert und geregelt sind.

Meldepflicht

Alle kirchlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind laut Rahmenordnung „Die Wahrheit wird euch frei machen“ dazu verpflichtet Verdachtsfälle, Übergriffe oder beobachtete Übergriffe (physisch, psychisch, sexuell oder spirituell), in kirchlichen Einrichtungen oder durch kirchliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an die diözesane Ombudsstelle zu melden.


Kontakt Ombudsstelle

 

Die diözesane Ombudsstelle bietet Betroffenen und deren Angehörigen Hilfe und klärt über weitere Schritte und Möglichkeiten auf.

 

Allen Hinweisen wird rasch und kompetent nachgegangen. 
Alle Meldungen werden ernstgenommen.
Alle Angebote sind kostenlos und anonym.


§17b der Rahmenordnung für die Katholische Kirche in Österreich „Die Wahrheit wird euch frei machen“

Kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kleriker sind unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen sowie unter Wahrung des Berufs- und des absoluten Beichtgeheimnisses verpflichtet, Verdachtsfälle, Beobachtungen und Missbrauchsfälle im kirchlichen Bereich in der Regel bei einer Diözesanen Ombudsstelle zu melden. Die Meldung kann auch beim Diözesanbischof bzw. bei Ordensoberinnen bzw. Ordensoberen, bei der Stabsstelle für Prävention oder bei der bzw. dem unmittelbar dienstlich Vorgesetzten gemacht werden. Diese bzw. dieser informiert ihrerseits bzw. seinerseits unverzüglich die zuständige Ombudsstelle.

Was tun im Verdachtsfall?
  1. Ruhe bewahren

    • Keine schnellen, unüberlegten Entscheidungen treffen
  2. Die Situation „wahr“nehmen

    • Der betroffenen Person zeigen, dass sie/er ernstgenommen wird
    • Keine Versprechungen machen
    • Nichts beschönigen oder geheim halten
    • Klärung der Zuständigkeit: Was ist meine Aufgabe? Was ist nicht meine Aufgabe?
  3. Hilfe suchen

    • Die Situation mit einer Vertrauensperson oder im Team besprechen
    • Eine Beratungsstelle kontaktieren
  4. Dokumentation

    • Das Gespräch schriftlich festhalten, damit möglichst alle Informationen behalten und an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden können
  5. Bestärken

    • Betroffene darin bestärken, dass die Verantwortung für jegliche Form von Grenzüberschreitung und Gewalt beim/bei der Täter:in liegt
    • Weitere Schritte
    • Setzen weiterer Schritte nur in Absprache mit der betroffenen Person
    • Hinweis auf Meldepflicht!
  6. Meldung an die Ombudsstelle

Institutionelles Schutzkonzept

Die überarbeitete Fassung der Rahmenordnung der Katholischen Kirche in Österreich „Die Wahrheit wird euch freimachen“ (2021) ruft alle Pfarren, Orden, Gemeinschaften, Organisationen und Bewegungen dazu auf Schutzkonzepte zu erstellen.


Im Rahmen eines institutionellen Schutzkonzepts setzen sich kirchliche Einrichtungen mit möglichen Risiken für Kinder, Jugendliche und (schutzbedürftige) Erwachsene in ihrer Arbeit und ihren Angeboten auseinander. In weiterer Folge werden Maßnahmen entwickelt, die identifizierten Risiken zu minimieren, sowie Interventionsmaßnahmen für den Ernstfall festgelegt.

 

Vorteile eines Schutzkonzepts

  • Bestmöglicher Schutz für Kinder, Jugendliche und (schutzbedürftige) Erwachsene vor jeder Form von Missbrauch, Übergriffen und Gewalt 
  • Schutz aller Mitarbeiter:innen, durch Handlungssicherheit und Orientierung im Alltag (z.B. in der Einschätzung von Situationen) und somit Schutz vor Generalverdacht 
  • Wahrnehmung von Pfarre als „sicheren Ort“ für alle 

Die Stabsstelle für Prävention von Missbrauch und Gewalt bietet Materialien, Hilfestellungen und Unterstützung bei der Erstellung eines institutionellen Schutzkonzepts. 

Informationsveranstaltungen sind jederzeit nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

 

Kontakt

Termine und Angebote

Aktuelle Termine für Hauptamtliche Mitarbeitende:

Mit September 2021 wurde die neue, überarbeitete Rahmenordnung für die Katholische Kirche in Österreich in Kraft gesetzt. Damit einhergehend kam es zu einigen Anpassungen sowie neuen Schwerpunktsetzungen.

 
Im Rahmen von Workshops wollen wir uns im kommenden Herbst sowohl intensiv mit den neuen Schwerpunktsetzungen als auch mit den Themen achtsamer Umgang miteinander, Gewaltformen und Meldepflicht auseinandersetzen.

 

Angebote für Pfarren und Seelsorgeräume

Informationsveranstaltungen zur Erstellung eines institutionellen Schutzkonzepts jederzeit nach telefonischer Terminvereinbarung.

Workshop Prävention für pfarrliche Mitarbeiter:innen (haupt- und ehrenamtlich) ab einer Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen (max. 15 Personen) jederzeit nach telefonischer Terminvereinbarung. Wir bitten um eine Terminvereinbarung mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Termin. 

Termine
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Für diesen Zeitraum sind derzeit keine Termine geplant.
Unterlagen

Broschüre "Schützenswert."

Gewaltschutz als Handlungsauftrag in der Diözese Eisenstadt. Prävention als Chance für heilsame Begegnungen.

Rahmenordnung für die katholische Kirche in Österreich

Schutzkonzept der Pfarre/des Seelsorgeraums

Vorlage für das Schutzkonzept zum Download.

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Prävention von Missbrauch und Gewalt

St. Rochus-Straße 21
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 2682 777
Fax: +43 2682 777-252
E-Mail: praevention@martinus.at
https://www.martinus.at/gewaltschutz
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