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Grußwort des Referatsbischofs Dr. Anton Leichtfried

Am 20. Februar 2010 wurde in Rom die österreichische Rahmenordnung für den Ständigen Diakonat bestätigt. Viele haben schon lange Zeit darauf gewartet. Ein langer Weg des Ringens, Überlegens, der Auswertung erster Erfahrungen und des Austausches hat ein gewisses Ziel gefunden.

Somit haben wir in Österreich einheitliche und von Rom anerkannte Richtlinien für Ausbildung, Fortbildung, Begleitung und für das theologische Verständnis der Ständigen Diakone. Bischof Dr. Alois Schwarz, mein Vorgänger als zuständiger Referatsbischof, hat maßgeblichen Anteil an der Ausarbeitung der Rahmenordnung. Ihm und allen, die daran mitgewirkt haben, gilt mein besonderer Dank. Möge die neue Grundlage uns allen helfen, den Dienst des Diakons besser zu verstehen und zu leben.

 

Mit einem herzlichen Gruß

Dr. Anton Leichtfried

Referatsbischof für die Ständigen Diakone

Vorwort des Sprechers der ARGE Diakone Österreichs

Zum Geleit der ersten Österreichischen Rahmenordnung – in Kraft gesetzt am 15. Feb. 1988 – schreibt der damals für die Ständigen Diakone zuständige Referatsbischof Florian Kuntner: „Das kirchliche Gesetz verpflichtet die Bischofskonferenz, eine Rahmenordnung für die Ständigen Diakone zu erlassen … Möge die vorliegende Ordnung … eine Hilfe sein, damit dem Volke Gottes durch den Dienst der Ständigen Diakone in einer neuen Weise gedient werde.“

Seit 1988 haben sich der Ständige Diakonat und die dazugehörige Ausbildung in Österreich wesentlich weiterentwickelt. Von Rom wurden ein  „Direktorium für den Dienst und das Leben der Ständigen Diakone“ sowie die „Grundnormen für die Ausbildung der Ständigen Diakone“ im Jahr 1998 veröffentlicht. So war die vorliegende Neufassung einer „instructio nationalis“ notwendig.

 

An dieser Neufassung waren wesentlich die zuständigen Bischöfe - und hier seien besonders Erzbischof Dr. Alois Kothgasser und der langjährige Referatsbischof Dr. Alois Schwarz erwähnt - sowie die diözesanen Sprecher und Ausbildungsleiter beteiligt. Ein besonderer Dank gilt Mag. Johannes Fichtenbauer für seine redaktionelle Mitwirkung. Auch Frau Ordinariatskanzler KR Dr. Elisabeth Kandler-Mayr aus Salzburg sei für ihre rechtliche Beratung gedankt. Für die Endredaktion und die Vermittlung zur Österreichischen Bischofskonferenz und nach Rom sei dem Rechtsexperten der ÖBIKO Dr. Walter Hagel besonders gedankt.

Mit der nun erfolgten Inkraftsetzung der neuen Rahmenordnung, haben die Diakone eine wichtige inhaltliche Grundlage für den Dienst und die Weiterentwicklung des Diakonates. Die ARGE der Diakone Österreichs hat lt. ihrer Geschäftsordnung § 2.4 „die Mitverantwortung für eine österreichweite qualifizierte Aus- und Weiterbildung der Ständigen Diakone“ entsprechend der geltenden Rahmenordnung.

 

Im Namen der ARGE der Diakone Österreichs Diakon Franz Ferstl

Die Rahmenordnung

Leben, Dienst und Ausbildung der ständigen Diakone

Richtlinien

Einbindung und Arbeit in der Diözese Eisenstadt

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