Im Zuge eines Staatsbürgerschaftsverfahrens ist es notwendig die Herkunft durch Urkunden oder beglaubigte Kopien von Matrikeinenträgen zu belegen.
Die röm.-kath. Kirche im Burgenland ist bis 30.09.1895 für Personenstandsdaten zuständig.
Für Dokumente ab dem 01.10.1895 wenden Sie sich bitte an das entsprechende Standes-/Gemeindeamt.
Wenn Sie ein Dokument vor dem 30.09.1895 für einen Staatsbürgerschaftsantrag benötigen, dann bitten wir um Kontaktaufnahme mit unseren Mitarbeiterinnen und ersuchen um Übermittlung nachstehender Informationen:
- Wird eine Urkunde oder beglaubigte Kopie benötigt?
- Daten der Person von der eine Urkunde benötigt wird (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, etc.).
- Adresse an die das ausgestellte Dokument versendet werden soll.
Für die Ausstellung einer Urkunde oder beglaubigten Kopie wird eine Aufwandsentschädigung von EUR 23,- pro begonnene Recherchestunde eingehoben.
Weiters wird das Porto für einen eingeschriebenen Brief an die von Ihnen angegebene Adresse verrechnet.
Wir dürfen darauf hinweisen, dass für private Ahnenforschung keine Urkunden ausgestellt werden.